Ferienimmobilien Versicherung – HAUSRAT, KUNST- UND WERTGEGENSTÄNDE

Versicherte Sachen

Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung).

Risikoausschlüsse

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:

  1. Schäden durch Vorsatz; bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
  2. Schäden an nicht sach- und fachgerecht verpackten versicherten Sachen, wenn diese durch Sie oder Dritte transportiert werden;
  3. Schäden an Kunst- oder Wertgegenständen, wenn diese durch Dritte transportiert werden und uns der Transport nicht vorher angezeigt wurde; dies gilt nicht für durch Kunstspeditionen durchgeführte Transporte von Kunstgegenständen im Gesamtwert von bis zu 25.000 €;
  4. Schäden durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Liegenlassen oder unaufklärbares Abhandenkommen;
  5. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z.B. Verschleiß, Schimmel), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung verursacht;
  6. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
  7. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
  8. Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
  9. Schäden durch Tiere, insbesondere Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge und Nagetiere;
  10. Schäden an Sportausrüstungen während sie im Gebrauch sind;
  11. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
  12. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, ein- schließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
  13. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zu- ständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr;
  14. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
  15. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.

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