Ferienimmobilien Versicherung – HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Zuschlagspflichtige Risiken
Gegen Mehrbeitrag und besondere Vereinbarung im Versicherungsschein sind folgende Risiken versicherbar:
1. Tierhalterhaftpflichtversicherung
1.1. als Halter, Reitbeteiligter oder Fremdreiter von im Versicherungsschein bezeichneten Tieren; mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, solange er nicht gewerblich tätig ist.
2. Bauherrenhaftpflichtversicherung
2.1. als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, An- und Umbauten, Reparaturen) bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Bausumme.
3. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
3.1. als Inhaber oder Betreiber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe bis zu einem im Versicherungsschein vereinbarten Gesamtfassungsvermögen.
4. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
4.1. als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstücksbesitzer für die im Versicherungsschein bezeichneten selbstgenutzten Objekte;
4.2. als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstücksbesitzer aus der Vermietung eigener bebauter sowie unbebauter Grundstücke oder Räumlichkeiten zur privaten Nutzung Dritter bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Jahresnettomietwert.
Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com